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PREISE UND ZAHLUNG

1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk (Incoterms 2012) zuzüglich Verpackung, Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Versandkosten für andere europäische Länder können der Versandkostenaufstellung in den Lieferbedingungen entnommen werden.

2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist Ölwerk berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

3 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal, Kreditkarte oder Vorkasse. Auf Nachfrage und Prüfung ist die Zahlung per Leasing oder Mietkauf möglich.

4 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erhält der Kunde die Bankverbindung von Ölwerk in der Auftragsbestätigung bzw. im Anschluss. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen auf das Konto von Ölwerk zu überweisen. 

5 Kommen der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ölwerk behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Mit Erhalt der 2. Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von 7,50 EUR berechnet.

6 Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen oder die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu gefährden, so ist Ölwerk berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

VERSAND

1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Ölwerk .

2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Ölwerk .

3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an einen sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Ölwerk versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch Ölwerk, betragen die Lagerkosten pro abgelaufener Woche 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. 

LIEFERUNG

1 Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) gemäß Incoterms 2012. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert. Die Lieferkosten innerhalb Deutschlands sind für den Kunden kostenlos. 

2 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann Ölwerk eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

3 Ölwerk haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die Ölwerk nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse Ölwerk die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Ölwerk zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

4 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Ölwerk vom Vertrag zurücktreten.

5 Ölwerk ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen, um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen.Ölwerk ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und die Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.

Versandkosten

Europa bis 1000€ Warenwert = 100€ Versandgebühren

Europa ab 1000€ Warenwert = 200€ Versandgebühren

Europa Maschinen = 200€ Versandgebühren

Weltweit bis 1000€ Warenwert = 150€ Versandgebühren

Weltweit ab 1000€ Warenwert = 350€ Versandgebühren

Weltweit Maschinen = 890€ Versand, CIF